Streichung der Kostennote bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

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Die Petition beim Deutschen Bundestag zum Thema der Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung eines Abmahngrundes geht in die zweite Runde.

Mit dieser Petition wird die Schaffung einer kostenlosen Vorstufe bei Abmahnungen im Internet beantragt, die dem Beklagten die Möglichkeit einräumt innerhalb einer bestimmten Frist den Abmahngrund zu beseitigen, nachdem der Kläger (Abmahner) mit dem Webseitenbetreiber in Verbindung getreten ist.

Eine Regelung, die für beide Seiten zum einem vernünftigen Ausgang führt. Für den Kläger, in dem der “Stein des Anstosses” verschwindet aber auch in erster Linie für den Webseitenbetreiber, dem dadurch zunächst keinerlei Kosten entstehen.

Noch bis zum 05.01.2010 läuft die Petition, welche von Bloggern im eigenen Interesse mitgezeichnet werden sollte.

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Autor: Oli

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